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TOURINFORMATIONEN

Vor Reiseantritt zu beachten
Wir bitten unsere Outdoor Gäste sich bereits 30 Minuten vor Tour-Beginn an der Rezeption bzw. am Infopoint anzumelden. Falls Sie die vereinbarte Treffpunktzeit zu den Aktivitäten nicht einhalten können, bitte um schnellstmöglichen Anruf +43 664 1338525, da wir nur einen begrenzten Zeitraum auf verspätete Gruppen Rücksicht nehmen können.

Bezahlung
Die Zahlung für die Aktivitäten begleichen Sie bitte direkt bei Anmeldung an der Rezeption/am Infopoint entweder bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (wir akzeptieren Master Card und VISA). Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist vorhandene Gutscheine nach erfolgter Bezahlung in bar abzulösen, diese müssen vorab abgegeben und verrechnet werden.

Persönliche Voraussetzungen
Für alle unsere Aktivitäten sind eine gesunde körperliche Verfassung und Grundkondition sowie Schwimmkenntnisse ausreichend, d.h. sie sind für normale, sportliche Personen geeignet. Für die Fortgeschrittenen-Touren gelten besondere Voraussetzungen, die im eigenen Interesse zu beachten und für alle Teilnehmer unbedingt erforderlich sind. Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Tour mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er/sie die jeweiligen Tour-Voraussetzungen erfüllt: ausreichende Schwimmkenntnisse, keine körperlichen oder psychischen Gebrechen und Informationspflicht bei Einnahme von Medikamenten (z.B. Asthma, Diabetes). Ebenfalls müssen alle Beteiligten unterschreiben, dass sie nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Schwangere Frauen dürfen an den Outdoor-Aktivitäten nicht teilnehmen. Details zu den einzelnen Touren wie Altersbegrenzungen und Gewichtslimits entnehmen Sie bitte den Angaben im Internet!

Mitzubringen zu den Aktivitäten
Mitzubringen sind für alle Wasseraktivitäten Badehose bzw. -anzug sowie ein Handtuch, Duschgel und eventuell Sonnenschutz.
Für alle Outdooraktivitäten benötigen Sie festes, geschlossenes Schuhwerk sowie sportliche, wetterangepasste Freizeit-Bekleidung. Die komplette Spezialausrüstung für das jeweilige Programm wird von uns zur Verfügung gestellt (außer anders angegeben). Für Wertgegenstände und Kleidung übernimmt die Fröhlich Sport GmbH keine Haftung.

Sicherheit/Risiko
Die Sicherheit unserer Gäste steht bei uns an erster Stelle! Jedoch sollte sich jeder bewusst sein und akzeptieren, dass Outdoor Sportarten immer ein gewisses Restrisiko mit sich bringen, d.h. jeder kann beim Rafting aus dem Boot fallen und sich dabei verletzen, jeder kann sich beim Rafting oder Klettern durch Ungeschicklichkeit oder Unsportlichkeit Verletzungen zufügen, für die weder der Veranstalter noch der Guide verantwortlich gemacht werden können. Ängstliche Personen, die sich offensichtlich überschätzt haben, sollten dies den Führern sofort bekanntgeben. Unsere Guides behalten sich vor, Personen, die alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen, die Aktivitäten zu verweigern. Den Anweisungen der Führer ist in jedem Fall Folge zu leisten!

Wetter/Natur

Da alle angebotenen Aktivitäten in der freien Natur stattfinden, sind die einzelnen Touren natürlich stark wetter- bzw. wasserstandabhängig. Falls es die Sicherheit unserer Gäste erfordert, müssen wir manchmal Programmänderungen vornehmen oder Touren ganz absagen. Alternativ kann ein Ersatzprogramm durchgeführt bzw. ein anderer Termin gewählt werden. Ein bereits bezahltes Programm kann in Form eines Gutscheines eingelöst werden.

Mietbedingungen E-Bike

Sicherheit ist das oberste Gebot. Mieter werden in die Bedienung und Steuerung des E-Bike eingewiesen und damit in die Lage versetzt das Gerät zu beherrschen.

Trotz aller Vorkehrungen kann es jedoch zu gefährlichen Situationen kommen. Sei es durch Unachtsamkeit, Fahren im zu steilen Gelände, Fahren über Bordkanten, Straßenschäden oder eigene Fahrfehler etc. - Risiken können nie ganz ausgeschlossen werden. Daher ist es wichtig, das eigene Fahrkönnen richtig einzuschätzen um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Der Mieter hat zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen. Passive Fahrweise hat Vorrang!

Die Nutzung des E-Bike erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Mieters. Der Mieter kann den Vermieter weder für eigene Fehler (z. B. Sturz durch Fahrfehler) noch für das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Für die eigene Sicherheit ist jeder Mieter selbst verantwortlich. Eigene (selbst zugefügte) Schäden sind durch keinerlei Versicherung gedeckt.

Der Mieter haftet für alle Schäden die auf unsachgemäßes oder fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Abstellung des Fahrzeuges und die nachweisliche Sicherung und Versperrung an geeigneten Abstellplätzen verantwortlich. Schäden die über den normalen Verschleiß hinausgehen gehen zu Lasten des Mieters.

Eventuell anfallende Reparaturen dürfen ausschließlich durch Fröhlich Sport autorisierte Servicetechniker behoben werden.

Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand durch unsachgemäße Benützung und/oder Behandlung und für Schäden an Dritten mit einem Selbstbehalt von € 350,- je Schadensfall. Im Falle des Abhandenkommens des E-Bike durch einfachen Diebstahl haftet der Mieter mit einem Selbstbehalt von € 3.500,-

Der Mieter überzeugt sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Fahrrades und teilt eventuelle Mängel und Schäden unverzüglich mit. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich vor Übernahme des E-Bikes im Verleihvertrag zu vermerken. Nachträgliche Reklamationen sind nicht zulässig.

Die Benützung des E-Bike unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist nicht gestattet.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und fachgerecht zu behandeln und alle für die Benützung maßgeblichen Vorschriften (insbesondere die Straßenverkehrsordnung - StVo und die technischen Benützungsvorschriften) zu beachten. Bei Missbrauch/Missachtung der Vorgaben hat der Vermieter das Recht zum sofortigen Entzug des E-Bike bei vollem Ausgleich der jeweiligen Mietvariante.

Der Mieter kennt die gültige Straßenverkehrsordnung und erklärt, zur Lenkung des E-Bike in der körperlichen und geistigen Voraussetzung zu sein.

Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er vor Übernahme des E-Bike über die Risiken bei der Benützung des Gerätes aufgeklärt und in die Bedienung und Funktionsweise entsprechend eingewiesen wurde.

Ausdrücklich wird die Anwendung österreichischen Rechtes vereinbart. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird ausdrücklich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Linz-Urfahr vereinbart.

Es besteht kein Anspruch auf die Anmietung eines Fahrzeuges. Über die Vermietung entscheidet ausschließlich der Vermieter.

Für Pannenhilfe oder Notfälle hat die Fröhlich Sport GmbH die Erlaubnis, den Standort abzurufen.

Die Fröhlich Sport GmbH ist berechtigt, die Mietdauer aufzuheben, wenn sich das E-Bike im Ausland befindet.

Die Miete ist bei Übernahme des E-Bike im Voraus zu bezahlen.

 

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen Fröhlich Sport GmbH


1. Anmeldung:

Sie können Ihre Reise telefonisch oder schriftlich bei uns anmelden (SMS, Whats App, E-Mail). Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes bzw. Internetauftrittes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages an. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt durch die Annahme Ihrer Anmeldung in Form unserer Buchungsbestätigung (schriftlich oder mündlich) zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbetätigung von Ihrer Anmeldung ab, legen wir ein neues Angebot vor. Der verbindliche Vertrag kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb der Frist Ihre ausdrückliche, schriftliche Annahme erklären bzw. eine Anzahlung leisten. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Buchung im Namen und Vollmacht der angemeldeten Reiseteilnehmer abgibt.

2. Bezahlung:

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung ohne Abzüge binnen 14 Tagen. Die Restzahlung begleichen Sie bitte bei Anreise/Check-in entweder bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (wir akzeptieren VISA, Mastercard und Amex).

3. Leistungsumfang:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung bzw. Gesamtabrechnung.
Bei Nichtvorliegen derartiger schriftlicher Bestätigungen gilt der im aktuellen Prospekt angeführte Leistungsumfang zu den im aktuellen Prospekt angeführten Preisen. Es gilt immer nur die aktuellste Version unseres Prospekts, nicht veraltete Ausgaben.

4. Rücktritt durch den Kunden:

Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung je nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum Reisebeginn eine prozentuelle Zahlung des Reisepreises verlangen:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29. Tag - 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 21. Tag - 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 14. Tag - 2.Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 1. Tag vor Reiseantritt 100 %
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag 100 %

5. Ersatzpersonen:

Bis zu Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zur Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der Personen widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanfordernissen nicht genügt, gesetzliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Reisepreises bzw. der Anzahlung. Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

7. Umbuchungen:

Sofern dies möglich ist, bemühen wir uns auch nach Vertragsabschluss um die Umbuchung von Reiseleistungen.
Sollten dadurch für uns Mehrkosten entstehen, sind diese zu ersetzen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:

Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmachungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen, gilt Gleiches. Wir treten vom Vertrag bis eine Woche vor Reiseantritt zurück, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

9. Kündigung infolge höherer Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleitungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. Haftung, Haftungsbeschränkungen:
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bzw. haften wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Gebühr umfasst ausschließlich Führung und Einweisung. Wir beschränken unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund auf den dreifachen Reisepreis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden. Hierbei haben die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.

11. Mitwirkungspflicht:

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur Kenntnis zu bringen. Wir bzw. unser Personal werden uns bemühen, dieser Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises bzw. Entschädigungen ein.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

14. Gerichtsstand:

Gerichtsstand für beide Seiten ist der Ort der erbrachten Reiseleistung bzw. unser Sitz.