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AGB – Fröhlich Sport GmbH (Happys Schi)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Fröhlich Sport GmbH

1. Allgemeines:
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Fröhlich Sport GmbH und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Schischule). Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Schilaufes und Snowboard (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Schilauf und Snowboard.


2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:
Reservierungen für Privatkurse können über Internet oder telefonisch durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Fröhlich Sport GmbH als fest gebucht. Die Angebote der Fröhlich Sport GmbH sind freibleibend. Bei Gebühren von Package Angeboten für Verpflegung, Lift und Bustransfer von der Fröhlich Sport GmbH im Auftrag der jeweiligen Partnerfirmen eingehoben und an diese weitergeleitet. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Fröhlich Sport GmbH. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadresse, Name, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen (20 % MwSt. auf Kurse und Verleih, 10 % MwSt. Lift und Bus). Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.


3. Zahlungsbedingungen:
Für abgeschlossene Verträge ist das Entgelt, sofern nicht anders vereinbart, für die durchzuführende Dienstleistung direkt im Schischul-Büro zu bezahlen.


4. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Der Vertragspartner hat die Fröhlich Sport GmbH über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbstständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Fröhlich Sport GmbH über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären.
Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbstständig die Überprüfung der Schiausrüstung (insbesondere Schibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Schikursen erfolgt durch die Fröhlich Sport GmbH. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Fröhlich Sport GmbH zur Vertragsauflösung berechtigt.

Unsere Kunden stimmen einer eventuellen Veröffentlichung diverser Fotos unserer Kursteilnehmer zu. Die Bekleidung muss für die im Winter möglichen Temperaturen geeignet sein. Verkleinert sich eine Gruppe auf weniger als 4 Teilnehmer, behält sich die Fröhlich Sport GmbH das Recht vor, diese zusammenzulegen, die Unterrichtsstunden zu verkürzen oder auf Privatunterricht umzubuchen. Lehrerwechsel aufgrund der flexiblen Organisation ist möglich. Im Schikursbeitrag ist die Benützung der Liftanlagen nicht inkludiert. Für durch Ausfälle der Seilbahn entfallene Unterrichtszeiten leistet die Fröhlich Sport GmbH keinen Ersatz. Miete und Reservierung von Verleih – Schi- und Snowboardausrüstung, jeder Mieter haftet für eine ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte bis zur Höhe des Verkaufswertes der ausgeliehenen Produkte. Der Vermieter ist berechtigt, eine Sicherstellung in Form der Hinterlegung eines Dokumentes (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder auch eine Kaution zu verlangen. Die Hinterlegung einer Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstung.
Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Fröhlich Sport GmbH zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Fröhlich Sport GmbH zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Fröhlich Sport GmbH unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Fröhlich Sport GmbH zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.


5. Haftungsbestimmungen:
Grundsätzlich haftet die Fröhlich Sport GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der Fröhlich Sport GmbH in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Kursteilnehmer!!


6. Stornobedingungen:
Für Privatstunden gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Fröhlich Sport GmbH berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen. 

Ferienkurse und Wochenendkurse:
Stornierungen müssen schriftlich (per Brief oder E-Mail) bekanntgegeben werden. Dazu geben Sie Ihre Bankverbindung für Rücküberweisungen an.
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung € 15,--.
Selbstbehalt € 35,-- 10 Tage bis 24 Stunden vor Kursbeginn.
Keine Rückvergütung innerhalb 24 Stunden vor Kursbeginn.
Bei Abbruch während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung.

Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung und/oder aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich die Fröhlich Sport GmbH das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben. Lediglich im Falle der Absage besteht die Verpflichtung der Fröhlich Sport GmbH, das anteilige Entgelt abzüglich Bearbeitungsgebühr von € 15,-- zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu. Rückzahlungen werden am Ende der Ferienkurse spätestens am Saisonende durchgeführt.

Rücktritt durch den Kunden bei mehrtägigen Sportveranstaltungen wie Wintersporttage, Projekttage, Sportwochen für Schulen und Kindergärten:
Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung je nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum Reisebeginn eine prozentuelle Zahlung des Reisepreises verlangen:

bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29. Tag - 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 21. Tag - 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 14. Tag - 8.Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 7. Tag vor Reiseantritt 100 %
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag 100 %


7. COVID-19:
Kinder unter 6 Jahren sind vom Tragen des Mund-Nasen-Schutz ausgenommen. Personen die Covid-19 assoziierte Symptome aufweisen dürfen nicht am Schikurs-Unterricht teilnehmen. Aus Sicherheitsgründen werden Sie ersucht nicht persönlich ins Schischulbüro zu kommen. Im Falle einer behördlich angeordneten Schließung des Schischulbetriebs sind die gesetztlichen Bestimmungen maßgeblich.

8. Erfüllungsort:
A-4190 Bad Leonfelden


9. Gerichtsstand:
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Fröhlich Sport GmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.


10. Rechtswahl:
Es gilt österreichisches Recht.


11. Rechtswirksamkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.